Aktuelles aus Recht und Justiz

Gerichtliche Anhörung mit 4 Jahren?

Frage:

Meine Tochter lässt sich scheiden. Der Schwiegersohn verlangt, dass der gerade 4 Jahre alte Sohn der Beiden zur Anhörung vor Gericht erscheinen soll. Kann sein Anwalt darauf bestehen?

Frage:
Meine Tochter lässt sich scheiden. Der Schwiegersohn verlangt, dass der gerade 4 Jahre alte Sohn der Beiden zur Anhörung vor Gericht erscheinen soll. Kann sein Anwalt darauf bestehen?

Antwort:
Ja. Es sei denn, es sprechen schwerwiegende Gründe gegen eine gerichtliche Anhörung des Kindes.

Mit Vollendung des 3. Lebensjahres muss ein Kind sogar gerichtlich angehört werden, wenn über das Sorgerecht der Eltern endgültig verhandelt wird. Unlängst verzichtete das Amtsgericht Weißenfels in einem solchen Fall bei der Klärung des Sorgerechts auf die Vorladung des Kindes. Wegen eines vorangegangenen Verfahrens zu einer einstweiligen Anordnung hatte es bei seiner familienrechtlichen Entscheidung von der Durchführung einer weiteren Kindesanhörung Abstand genommen.

Das jedoch war nach Auffassung Oberlandesgericht Naumburg ein schwerwiegender Verfahrensfehler. Vor Erlass einer Hauptsachenentscheidung wie dieser sind nämlich selbst kleinere Kindern nach einem vollendeten Alter von drei Jahren  persönlich anzuhören. "Nur so kann sich das Gericht nämlich den vom Gesetzgeber geforderten unmittelbaren Eindruck von den Familienverhältnissen verschaffen", erklärt die Schwabacher Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Entscheidung des Amtsgerichts kassiert und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen - mit einer Anhörung des Kindes.

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