Zum Monatsbeginn am 1. Juli sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten, die fast alle Bürger betreffen. Neuregelungen sind in den Bereichen Arbeit und Soziales, Verkehrsrecht und Planungsrecht ergangen. Die wichtigsten sind:
Lohnabrechnungen
Die Entgeltbescheinigungen müssen ab sofort Mindestangaben enthalten. Dazu zählen der Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. Für die Hersteller von Software gelten einheitliche Vorgaben für die Programmierung der Bescheinigungssoftware.Mindestlöhne
Ab dem 1.1.2014 steigen die Mindestlöhne in Betrieben der Aus- und Weiterbildung. In den alten Ländern und Berlin gilt dann der Mindestlohn von 13 EUR. In den neuen Ländern steigt dieser auf 11,65 EUR. Ab 1.1.2015 betragen die Löhne 13,35 EUR im Westen und 12,50 EUR im Osten. Der Urlaubsanspruch steigt von 26 Tagen auf 29 Tage.Sonntagsfahrverbot für LKW
Bis zum 31.8. gilt erneut die Ferienreiseverordnung. Die Regelung weitet das Sonntagsfahrverbot aus und untersagt LKW auch samstags zwischen 7 und 20 Uhr die Benutzung einiger Fernstraßen.Planungsrecht
Es ist nun im Verwaltungsverfahrensgesetz eine neue Vorschrift eingefügt worden, welche eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung an Großvorgaben ermöglicht. Man verspricht sich davon eine Entlastung im Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren sowie weniger gerichtliche und behördliche Anfechtungen.