Das deutsche Verbraucherrecht ist oft weniger freundlich, als viele denken. Die meisten Menschen meinen, man habe auf alle Gegenstände, die man kauft "zwei Jahre Garantie" und wenn die Sache dann nach über einem Jahr oder sogar später kaputt geht, sei man völlig auf der sicheren Seite. Oft kommt dann das böse Erwachen.
Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistung auf Kaufgegenstände ist ein gesetzliches Recht. Auf dem Papier ist es so, dass es für die Dauer von zwei Jahren gilt, aber eben nur auf dem Papier. Nur im ersten halben Jahr dieser zwei Jahre nach dem Kauf gilt die Gewährleistung einigermaßen uneingeschränkt. Und zwar, weil es im Recht immer so ist und hier besonders, Recht bekommt, wer seine behauptete Rechtsposition beweisen kann. Das bedeutet, wenn jemand behauptet, eine fehlerhafte Sache gekauft zu haben, muss er das auch beweisen, und zwar, dass die Sache genau zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war. Und da dies faktisch kaum möglich und außerdem sehr kostspielig wäre, hat der Gesetzgeber es so eingerichtet, dass im ersten halben Jahr nach dem Kauf vermutet wird, dass der Mangel auch schon beim Kauf vorlag.
Dies bedeutet umgekehrt aber, dass im Zeitraum danach der Käufer beweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Und da dies in der Realität praktisch nicht vorkommt, gibt es ein belastbares gesetzliches Gewährleistungsrecht nur für die Dauer eines halben Jahres nach dem Kauf. Bleibt die Frage, und dann? Was, wenn meine gekaufte Sache später kaputt geht? Dann ist der Käufer auf das Wohlwollen des Verkäufers oder auch des Herstellers angewiesen. Früher war es gang und gäbe, dass die Hersteller, insbesondere von Elektronikartikeln, zwei Jahre Herstellergarantie gaben. Das ist heute mitnichten mehr so. Die meisten Herstellergarantien gelten nur noch für die Dauer eines Jahres, und damit für das zweite halbe Jahr nach der gesetzlichen Gewährleistung. Insbesondere bei Computertechnik ist dieser Zeitraum inzwischen üblich, alles darüber Hinausgehende muss extra gekauft werden. Zwei Jahre Garantie bekommt man eigentlich nur noch bei Autos und das auch nur bei Neuwagen.