Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert
Die große Koalition einigte sich auf weitere Hilfen für Arbeitnehmer*innen. Kurzarbeiter bekommen künftig bis zu 24 Monate statt 12 Monate Lohnersatz. Diese Sonderregelung soll bis zum Jahresende 2021 beibehalten werden. Betroffene Arbeitnehmer*innen mit Kindern erhalten ab dem 4. Monat bis zu 77 Prozent des Verdienstausfalls – ab dem 7. Monat sind bis zu 87 Prozent möglich. Arbeitnehmer*innen ohne Kinder erhalten 70 beziehungsweise 80 Prozent.
Mehr Kinderkrankentage für Eltern
Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr 10 freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden Müttern und Vätern sind es bis zu 20 Tage. Diese Regelung gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren. Angesichts der Corona-Krise soll Elternpaaren für jeweils fünf weitere Tage das Kinderkrankengeld gewährt werden. Alleinerziehende bekommen zusätzliche zehn Tage bezahlt, während denen sie sich um ihre erkrankten Kinder kümmern können.
Zuschüsse für Studierende werden verlängert
Die Überbrückungshilfe für Studierende, welche ebenfalls infolge der Corona-Pandemie ins Leben gerufen wurde, wird für den September verlängert. Da das Sommersemester noch an vielen Hochschulen läuft und Prüfungen nachgeholt werden müssen, sollen Studierende weiter unterstützt werden. Der Zuschuss ist für Studierende gedacht, die pandemiebedingt in eine Notlage gekommen sind – beispielsweise, weil ihre Nebenjobs gekündigt wurden oder weil ihre Eltern sie nicht mehr im gleichen Maße wie zuvor unterstützen können. Betroffene können die finanzielle Hilfe bei ihrem Studierendenwerk beantragen und müssen diese nicht zurückzahlen.