Wie verhalte ich mich, wenn mir aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines qualifizierten Rotlichtverstoß ein Fahrverbot droht? In bestimmten Fällen können Verkehrssünder ein drohendes Fahrverbot abwenden.
Werden die Verkehrsregeln missachtet, kann die Rechtsfolge eines Verstoßes sein, dass als Nebenfolge zum Bußgeld ein Fahrverbot verhängt wird. Diese Rechtsfolge tritt ein, wenn innerorts die Geschwindigkeit um 31km/h überschritten wird oder außerorts von 41 km/h, bei einem Rotlichtverstoß von mehr als einer Sekunde. Ein Fahrverbot kann auch bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von z. B. 26 km/h außerorts angeordnet werden.
Es gibt die Möglichkeit das Fahrverbot abzuwenden. Dieses ist jedoch nicht grundsätzlich so. In Härtefällen kann das Gericht von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen, wenn es zu einer unbilligen Härte führen würde. Bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust kann die Verhängung des Fahrverbotes unverhältnismäßig sein. Es muss jedoch ein Nachweis geführt werden, warum Urlaub und ggfs. sogar unbezahlter Urlaub nicht möglich ist. Ebenfalls müssen die finanziellen Verhältnisse dargelegt werden, um zu überprüfen, ob es nicht möglich ist, dass ein Fahrer für diese Zeit engagiert werden kann. Es muss auch eine Überprüfung der alternativen Verkehrsmittel stattfinden.
Sollte ein Härtefall vorliegen, dann kann das Gericht das Fahrverbot in ein weiteres Bußgeld umwandeln. Dieses führt meist zur Erhöhung der Kosten um das Doppelte.