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Kündigung des Arbeitsverhältnisses - was ist zu tun?

Kaum etwas ist so bestimmend für unser Leben wie das Arbeitsverhältnis. Einen Großteil unserer Lebenszeit verbringen wir mit Erwerbsarbeit.

Kaum etwas ist so bestimmend für unser Leben wie das Arbeitsverhältnis. Einen Großteil unserer Lebenszeit verbringen wir mit Erwerbsarbeit. Daher ist das Ob und Wie des Arbeitsverhältnisses ein lebensbestimmendes Moment. Da für die meisten Menschen das Arbeitsverhältnis existenzielle Bedeutung hat für die Bestreitung des Lebensunterhaltes, ist eine Kündigung immer ein einschneidendes Ereignis, auch wenn ein Arbeitsplatzwechsel heute weitaus üblicher ist, als in den vergangenen Dekaden.

Der Erhalt einer Kündigung ist für die meisten Menschen erst einmal ein Schock. Wie soll es nun weitergehen? Werde ich einen neuen Arbeitsplatz finden? Unter welchen Bedingungen? Oder muss ich mich auf eine längere Arbeitslosigkeit einstellen? Und wie schränkt die Arbeitslosigkeit meine Lebensführung ein?

Nach Erhalt sind einige Dinge zu beachten, um die Folgen abzumildern. Zunächst einmal bedarf jede Kündigung der Schriftform - eine mündliche Kündigung oder eine solche per E-Mail ist daher nichtig. Liegt eine schriftliche Kündigung vor, ist zunächst zu prüfen, ob der allgemeine oder ein besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderung, Mutterschutz, Elternzeit) eingreift.

Hat der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter und besteht das Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten, greift das Kündigungsschutzgesetz, d. h., dass die Kündigung "sozial gerechtfertigt" sein muss. Ist sie das nicht, ist sie unwirksam.

Allerdings ist die Prüfung immer durch ein Arbeitsgericht vorzunehmen, was bedeutet, dass ich innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen muss. Diese Frist ist zwingend zu beachten.

Ziel einer Klage ist oft, die Kündigung gegen eine Abfindung zu akzeptieren oder die Weiterbeschäftigung zu erreichen. Um meine Rechte auf Arbeitslosengeld zu erhalten, muss ich mich innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden; bei einer Befristung 3 Monate vor Ablauf dieser.

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent bzw. 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgeltes und wird für längstens 24 Monate gezahlt. In allen Fällen des Zugangs einer Kündigung ist es dringend ratsam, sofort einen Anwalt zu kontaktieren, der im Einzelfall die nächsten Schritte erläutert.

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