Aktuelles aus Recht und Justiz

Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Minderleistung

Häufig urteilen Arbeitsgerichte in der Frage, ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Minderleistung gerechtfertigt ist.

Häufig kommt es bei den Gerichten für Arbeitssachen zu Streit über die Frage, ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers gerechtfertigt ist. Ein besonderer Fall dieser Art von Verfahren stellt dabei die sogenannte personenbedingte Kündigung wegen Minderleistung da. Der Arbeitgeber kündigt also mit dem Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer nicht in der Lage war, seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, weil er zum Beispiel auf Dauer gewisse Leistungsziele nicht erreicht hat oder eine neue Maschine aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht mehr bedienen konnte. Naturgemäß sind derartige Verfahren vor den Gerichten seitens des Arbeitgebers sehr schwer durchzusetzen. Es ist jedoch nicht völlig unmöglich, wie der vorliegende Fall zeigt, eine derartige Kündigung erfolgreich bei Gericht durchzufechten. In diesem Fall des Landesarbeitsgerichts Rheinland Pfalz hatte der Arbeitgeber eine Kündigung wegen Minderleistung in Form der Änderungskündigung ausgesprochen. Das Gericht stellte fest, das eine Änderungskündigung wegen Minderleistung sozial gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer die berechtigte Gleichwertigkeitserwartung des Arbeitgebers in einem Maße unterschreitet, dass ihm das Festhalten an dem unveränderten Arbeitsvertrag nicht mehr zuzumuten ist. Voraussetzung sei allerdings, dass für die Zukunft nicht mehr mit einer Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung zu rechnen sei und kein milderes Mittel zur Wiederherstellung des vertraglichen Gleichgewichts zu Verfügung stehe. (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.03.2014, Az. 6 Sa 357/13).

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