Aktuelles aus Recht und Justiz

Kündigung von Bausparverträgen

Die Verzinsung von Geldanlagen ist in letzter Zeit sehr stark gefallen. Vormals wurden sehr häufig Bauspar- verträge abgeschlossen ebenfalls zur Geldanlage.

Die Verzinsung von Geldanlagen ist in letzter Zeit sehr stark gefallen. Vormals wurden sehr häufig Bauspar- verträge abgeschlossen ebenfalls zur Geldanlage. Bausparguthaben waren sehr gut verzinst. Zinsguthaben von 3,5%, 4,00% oder gar 4,5% Zinshöhe waren keine Seltenheit. Dann kam aber die allgemeine Wirtschaftskrise. Die hohen Zinsen fielen, fielen immer weiter. Die Bausparverträge sahen Festschreibungen der Verzinsung vor. Die hohe Verzinsung wurde den Bausparkassen zu teuer. Und deshalb kündigten die Bausparkassen die Bausparverträge, wenn die volle Bausparsumme vom Bau- sparkunden einbezahlt ist und seither mehr als 10 Jahre verstrichen sind. Die Bausparkassen beriefen sich dabei auf §489 Absatz 1 Nr.2 BGB. Die Bestimmung lautet, soweit sie hier interessiert: "Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, 2. in jedem Fall nach Ablauf von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündi- gungsfrist von 6 Monaten;..." Die Bausparkasse ist im Sinne der BGB-Vorschrift dabei also der "Darlehensnehmer", der Bausparer deren "Darlehensgeber", der Bausparvertrag ist der "Darlehensvertrag", der fest vereinbarte (hohe) Bausparzins ist der "gebundene Sollzinssatz." Der Bausparkunde bekommt nach Ablauf der 6 monatigen Kündigungsfrist zwar seine gesamte Einzahlung mit den Zinsen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausbezahlt (übrigens meistens per Scheck)." Aber bei der heutigen Zinslage ist eine Wiederanlage des Geldes recht schwierig.... Rechtsanwalt Karlheinz Dorsch, Bamberg

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