Facebook ist ein überwiegend privates soziales Netzwerk. Leicht und schnell kann man darin seinen privaten ?Freundeskreis? mit einem einfachen Klick auf eine Freundschaftsanfrage hin erweitern, Mitteilungen posten und auf interessante Veröffentlichungen aufmerksam machen. Zunehmend entstehen damit zusammenhängend auch rechtliche Probleme, besonders bei Ehrverletzungen und im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten, mit denen sich auch die Gerichte beschäftigen. Facebook gehört zur Privatsphäre der Arbeitnehmer, die auch durch Art. 1, 2 GG geschützt ist. Was dort geschieht, geht den Arbeitgeber generell nichts an. Ausnahmsweise aber können Einträge oder sonstiges Verhalten bei Facebook-dazu führen, daß sich auch der Arbeitgeber damit beschäftigt und im schlimmsten Fall kann es sogar zu verhaltensbedingten Kündigungen nach § 622 BGB kommen. Nicht nur das Posten von eigenen Beiträgen, sondern auch ein "Like", die Zustimmung zu anderen ehrverletzenden Beiträgen kann eine relevante Verletzung der Loyalität des Arbeitnehmers dokumentieren. Zu den bereits von der deutschen Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen bei Facebook, in denen solch eine fristlose Kündigung von den Arbeitsgerichten als zulässig erachtet wurde, zählen massiv ehrverletzende Äußerungen über den Arbeitgeber so das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10.10.2012, Az. 3 Sa 644/12. Auch entsprechend ehrverletzende Äußerungen über Kollegen auf Facebook können zu arbeitsrechtlichen Sanktionen führen, vgl. Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 26. September 2012, Az. 5 Ca 949/12. Nicht erheblich war dabei der Umstand, daß der Eintrag bei Facebook nur einer beschränkten Gruppe von Facebook-Freunden zugänglich war. Bei der vorzunehmenden Interessensabwägung ist aber immer auch die Tragweite des von Art. 5 Grundgesetz erfassten Rechts auf freie Meinungsäußerung zu berücksichtigen. Dies hat wieder eine anerkannte Grenze bei Formalbeleidigungen, die auch im Gesamtzusammenhang keinen fassbaren Kerngehalt mehr erkennen lassen. Im entschiedenen Fall wurde insgesamt eine vorherige arbeitsrechtliche Abmahnung nicht für entbehrlich erachtet wurde.
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Kündigung wegen Facebook-Beleidigungen
Facebook ist ein überwiegend privates soziales Netzwerk. Leicht und schnell kann man darin seinen privaten ?