Die deutsche Mannschaft steht im Halbfinale. Auch wenn es mit der Euphorie ein bisschen gedauert hat – das Land ist im Fußballfieber. Einige hoffen, eins der begehrten Tickets zu ergattern und live im Stadion zu sitzen, wenn Jogis Jungs gegen Frankreich oder dann im Finale kicken. Doch das Angebot an Eintrittskarten ist begrenzt und neben den offiziellen Kanälen der UEFA vertreiben auch schwarze Schafe gefälschte Tickets über das Internet. Wir klären auf, worauf Last-minute-Fans beim Ticketkauf oder Verkauf achten müssen.
Tickets von Privathändlern kaufen
Das Turnier nähert sich seinem Ende. Und manch ein Fan hat sicher darauf spekuliert, dass seine Mannschaft noch im Rennen ist. Wer nach dem Ausscheiden seiner Lieblingsmannschaft kein Interesse mehr an den Spielen hat, der verkauft sein Ticket. Dankbare Käufer finden sich zuhauf, doch gibt es beim Ticketkauf von Privatverkäufern ein paar Dinge zu beachten.
- Grundsätzlich sollten solche Tickets nur bei einem vertrauenswürdigen Händler erworben werden. Denn gerade im Internet kursieren gefälschte Tickets.
- Vom Kauf personalisierter Tickets ist abzuraten, da es passieren kann, dass einem anderen der Zutritt zum Stadion verweigert wird. Auch wenn es unwahrscheinlich ist: Hier pokern Fans auf eigenes Risiko.
- Die UEFA verbietet aus Sicherheitsgründen, dass Tickets für ein Spiel am selben Tag gekauft werden dürfen, an dem das Spiel auch stattfindet. Schwarzmarkthandel kurz vor dem Spiel ist damit offiziell verboten.
Tickets verkaufen
Zunächst richtete die UEFA eine Internetplattform ein, auf der Fans, die ihre Tickets verkaufen möchten, diese zum Originalpreis weiterverkaufen konnten. Die AGB der UEFA besagen sogar, dass Ticketweiterverkäufe ausschließlich über diese Plattform erfolgen dürfen. Die Plattform ist mittlerweile allerdings nicht mehr zu erreichen. Ein solches generelles Weiterverkaufsverbot ist aber unwirksam, da es den privaten Käufer in unangemessener Weise benachteiligt. Es ist also nicht verboten, als Privatperson das eigene nicht benötigte Ticket zu verkaufen.
Anders verhält es sich bei gewerblichen Verkäufern. Wer allerdings genau als gewerblicher Verkäufer gilt, ist in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt. Vielmehr kommt es dabei auf den Einzelfall an. Wer also einmal nicht zu einem Spiel kann und deshalb das Ticket verkauft, handelt sicher nicht gewerblich. Anders ist es, wenn das häufig vorkommt und hinter den Ticketverkäufen auch noch regelmäßig Profitinteresse steht.
Was den Preis eines privaten Ticketverkaufs angeht, müssen sich Verkäufer keine Grenzen setzen. Sie darf teurer als der Originalpreis verkauft werden. Denn das Gesetz gegen Wucher greift hier nicht, da sich der Käufer in keiner Zwangslage befindet, die ausgenutzt werden kann.
Gefälschtes Ticket - und jetzt?
Zunächst sollte der Käufer Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem hat der Käufer noch ein Recht auf Schadensersatz für die entstandenen Folgekosten. Allerdings sind die Hintermänner dieser gefälschten Tickets oft nur sehr schwer zu ermitteln. Daher kommt es vor, dass Betrogene auf ihren Kosten sitzen bleiben.
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