75% des Umsatzes aus November 2019 als Erstattung
Laut Bundesfinanzministerium sollen die Wirtschaftshilfen als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt werden. Dabei soll den Betroffenen des Teil-Lockdowns möglichst einfach und unbürokratisch geholfen werden. Hierbei geht es insbesondere um die Deckung der Fixkosten, die trotz der Schließungen im November anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, würden diese Kosten über den Umsatz berechnet. Bezugspunkt sei daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. 75% des entsprechenden Umsatzes soll demnach für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstattet werden.
Unterstützung für junge Unternehmen und Soloselbstständige
Auch junge Unternehmen sollen unterstützt werden. Wenn ein Unternehmen nach November 2019 gegründet wurde, werden die Umsätze von Oktober 2020 zum Vergleich herangezogen. Soloselbstständige sollen wählen können: Sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.
KfW-Schnellkredite sollen erweitert werden
Der KfW-Schnellkredit soll nun auch Soloselbstständigen und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten offenstehen. Über ihre Hausbanken können Unternehmen diese KfW-Schnellkredite in einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund will dafür das vollständige Risiko übernehmen und die Hausbanken von der Haftung freistellen.
Überbrückungshilfen werden angepasst
Die Überbrückungshilfen sollen an die veränderte Situation angepasst und für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängert werden. Es sei zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssten, so die Bundesregierung. Dies betrifft beispielsweise den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck, so der Bund.
Grundfreibetrag für 2021 nochmals erhöht
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um ebenfalls 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht. Zudem steigt das Kindergeld ab 2021 monatlich um 15 Euro. Das Kindergeld soll zum 01.01.2021 für das 1. und 2. jeweils 219 Euro, für das 3. Kind 225 Euro und für das 4. und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat betragen.