Eurowings erkennt Ansprüche ebenfalls an
Auch die Tochterfirma Eurowings will die Ansprüche der Reisenden anerkennen. Hält sich die Fluggesellschaft nicht an die Vorgaben aus dem Urteil, soll laut Verbraucherzentrale ein Ordnungsgeld fällig werden. Die aktuelle und schwierige Situation der Lufthansa wird bei der Rückerstattungspflicht allerdings berücksichtigt. So werde man bis zum 30.09.2021 Vollstreckungsmaßnahmen erst einleiten, wenn die Airline die versprochene Rückerstattung nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang des Rückerstattungsantrags auszahlt.
Musterschreiben: So machen Sie Ihre Ansprüche geltend
Hier finden Sie ein kostenloses Musterformular als ausfüllbares PDF, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Wichtig: Das Musterschreiben müssen Sie ausgefüllt per Fax mit einem sogenannten qualifizierten Sendebericht oder per Post mit einem Einwurfeinschreiben an die Fluggesellschaft senden.