Simone H. aus Hamburg fragt:
Meine Mutter ist Deutsche, durch meinen Vater habe ich aber einen arabischen Nachnamen. Da ich bei Bewerbungen eine bessere Chance haben möchte, würde ich gerne den Mädchennamen meiner Mutter annehmen oder einen ganz neuen Namen beantragen. Ist dies möglich?
Rechtsanwältin Heike Brüggemann aus Torgelow antwortet:
Wenn man als volljährige(r) mit dem eigenen Nachnamen nicht zufrieden ist, kann man ihn ändern lassen. Dies ist laut Namensänderungsgesetz aber nur unter ganz bestimmten und engen Voraussetzungen möglich. Dieses schreibt nämlich in §3 vor, dass eine Änderung nur dann genehmigt wird, wenn ein „wichtiger“ Grund vorliegt. Nach deutscher Rechtssprechung trifft dies zu, wenn das schutzwürdige Interesse der Person, dessen Name geändert werden soll, so wichtig ist, dass die Belange der Allgemeinheit, welche im Normalfall die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, geringer zu werten sind.
Beispiele für eine berechtigte Namensänderung:
- Nachnamen, welche obszönen, ordinären, vulgären oder anstößigen Charakter haben
- Häufige Namen wie Müller, Mayer, Schmidt bei Verwechslungsgefahr
- Schwierige Aussprache oder Schreibweise (überdurchschnittliche Probleme beim Schreiben/Sprechen)
- Erhebliche Probleme durch eine abweichende Schreibweise
Trifft eines der oben genannten „wichtigen“ Gründe zu, so kann die Namensänderung bei der zuständigen Stadtverwaltung beantragt werden (immer Einzelfallentscheidung). Folgende Unterlagen müssen mit eingereicht werden: Personalausweis, Führungszeugnis, Einkommensnachweise sowie ein Schreiben, in welchem der Grund für den Namenswechsel angegeben wird. Die Bearbeitung kann zwischen sechs Wochen und mehreren Monaten dauern.
Die Kosten für eine Namensänderung hängen vom Einkommen der Person ab und müssen vom Antragssteller bezahlt werden. Nicht zu vergessen sind die Folgekosten, welche für die Beantragung von persönlichen Dokumenten anfällt (Führerschein, Personalausweis, Reisepass).