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Massenhaft Abmahnungen durch U+C wegen Videostreaming von Redtube

downloadStream gleich Download? Diese Frage könnte bald ein Gericht zu klären haben

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Die Kanzlei U+C aus Regensburg versendete letzte Woche Abmahnungen an Nutzern des Videostreaming-Portals Redtube. Die Schreiben dürften an über 10.000 Betroffene gegangen sein, die unrechtmäßig hochgeladene Videos konsumiert haben sollen. Während man bislang gegen die Betreiber von Streaming-Portalen vorging, ist dies das erste rechtliche Vorgehen gegen Nutzer solch einer Webseite.

Bislang galt das Streamen von urheberrechtlich geschützten Videos für Nutzer als sicher. Der promineteste Fall war seinerzeit die Schließung der Website kino.to, deren Drahtzieher auch verurteilt wurden, dessen Nachfolger dennoch schnell wieder online ging. Gleichzeitig fürchteten Tausende Nutzer der Website ein juristisches Nachspiel – doch man gab Entwarnung: Einerseits konnten deren IP-Adressen nicht ermittelt werden, andererseits ist es unter Juristen nach wie vor umstritten, ob das Streamen von Videos eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Denn ganz im Gegensatz zum Filesharing, dem einfachen Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials, wird ein Videostream nicht dauerhaft gespeichert, sondern lediglich in den Zwischenspeicher des Endgerätes kopiert.

„Es ist gerichtlich noch nicht geklärt, ob es sich dadurch um eine urheberrechtswidrige Vervielfältigung handelt. Sollte es in diesen Fällen nun zu Gerichtsverhandlungen kommen, müsste erstmals ein Richter zu dieser Grauzone Stellung beziehen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke.

Unklar ist auch nach wie vor, ob die abmahnende Kanzlei an die IP-Adressen rechtmäßig gekommen ist. Nach Medienberichten soll das Landgericht Köln beim Auskunftersuchen von einer Tauschbörse ausgegangen sein. Und wie oben beschrieben ist die Nutzung eines Streaming-Portals ist nicht mit klassischem Filesharing gleichzusetzen. Auch kann nur spekuliert werden, wie die Kanzlei die IP-Adressen der Portalnutzer ermittelt hat.

Den Abgemahnten im Redtube-Fall rät Rechtsanwältin Dr. Tiedtke, nicht einfach die Forderung zu bezahlen, sondern auf jeden Fall vorher Rechtsrat einzuholen. Auch sollte jede Unterlassungserklärung stets anwaltlich geprüft werden. „Selbst wenn eine Abmahnung berechtigt ist, wird die Unterlassungserklärung gerne weitergehender formuliert als nötig“, weiß die Anwältin aus eigener Erfahrung zu berichten.

Bild: johntrainor/flickr.com/cc-by

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