Seit 2008 sind Kapitalanlagefonds immer häufiger unrentabel geworden und werden zur Zeit abgewickelt. Hier geht es beispielsweise um Schiffsfonds oder auch Immobilienfonds.
Die Anleger erleiden durch diese Abwicklung große Kapitalverluste; oftmals bis zum Totalverlust ihrer Anlage.
Die Banken haben diese Anlagen im großen Stil vermittelt und häufig sind dort - vom Anleger unerkannt - über sein Agio hinaus Provisionen an die Banken geflossen. Nach dem Urteil des BGH vom 19.12.2006, Az.: XI ZR 56/05 hat eine Bank den Kunden, dem sie den Erwerb von Fondsanteilen empfiehlt, darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe sie von der Fondsgesellschaft Rückvergütungen (so genannte "Kick-Backs") erhält. Oftmals sind diese Rückvergütungen nicht offengelegt worden. Hieraus kann sich eine Schadensersatzforderung des Anlegers gegenüber der vermittelnden Bank ergeben.
Da den Banken diese Rechtsprechung bekannt ist, lassen sich in den genannten Fällen zunehmend für Anleger und Bank zufriedenstellende einvernehmliche Lösungen durch Mediationen erreichen. Dies hat den Vorteil der Vermeidung eines Rechtsstreits und der zügigen Abwicklung des Schadensfalls sowie der Möglichkeit einer fortdauernden Geschäftsbeziehung.