Lang verdrängte Verletzungen werden in Erbfällen häufig wieder virulent und über den Erbstreit bearbeitet. Diese Problematik hat auch der Gesetzgeber erkannt und in den §§ 363 ff FamFG ein Instrumentarium geschaffen, dass ein gerichtliches Verfahren vermeiden soll. Danach hat das Gericht auf Antrag die Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen den Beteiligten zu vermitteln. Ein Richter soll hier also die Aufgabe eines Mediators wahrnehmen. Welchen Sinn hat nun ein außergerichtliches Mediationsverfahren in Erbstreitigkeiten, wenn das Gesetz ein gerichtliches Vermittlungsverfahren anbietet?
Bedeutsam dabei ist, dass die Beteiligten sich meist vor der Einreichung einer Klage entschließen, ein Mediationasverfahren durch zuführen. Ist erst einmal ein Gerichtsverfahren eingeleitet, sind die Fronten oft sehr verhärtet. Außerdem können sich die Medianten ihren Mediator frei aussuchen, bei dem Gerichtsverfahren wird ihnen ein Richter als Vermittler präsentiert. Typischerweise werden zu Beginn eines Mediationsverfahrens die Abläufe und die Struktur des Verfahrens einvernehmlich geregelt.
Bereits zu diesem Zeitpunkt können vorhandene Unsicherheiten und vorhandene Ungleichheiten beseitigt werden, sodass sich alle Beteiligten sicher fühlen. Ziel der Mediation ist eine interessenbasierte Lösung zu finden. Dies hat oft nichts mit objektiven, sachlichen oder materiellen Kriterien zu tun. Durch die Gesprächsführung eines erfahrenen Mediators erkennen die Parteien oftmals erst selber, wo ihre tatsächlichen Interessen liegen. Hat dieser Erkenntnisprozess eingesetzt, gelingt häufig eine zügige Lösung. In das Mediationsverfahren gehen die Beteiligten und auch der außergerichtliche Mediator zunächst einmal ohne jegliche konkrete Vorstellung hinein, sodass Raum ist, um die Themen herauszuarbeiten, die keine materielle, gleichwohl jedoch eine hohe Bedeutung für die Beteiligten haben. Häufig ist das Mediationsverfahren hier auch die wesentlich kostengünstigere Variante. Gerichtsverfahren sind erfahrungsgemäß teurer als Mediationsverfahren.