Für manche geht ein hohes Alter einher mit gesundheitlichen Einschränkungen, die letztlich zum Verlust der Selbstbestimmung führen können. Was aber geschieht, wenn man seinen Willen nicht mehr selbst verwirklichen kann?
„Mein Ehepartner kann dann für mich entscheiden“, erhält man häufig zur Antwort oder: „Wenn meine Frau und ich mal nicht mehr können, sind ja immer noch unsere Kinder da.“ Dies ist ein häufiger Irrtum, denn Ehepartner und/oder Kinder sind nicht von Gesetzes wegen oder automatisch berechtigt, für jemanden rechtsgeschäftlich zu handeln oder dessen Interessen zu vertreten.
Wer selbst nicht mehr handeln kann, benötigt einen Bevollmächtigten. Die eine Möglichkeit besteht darin, dass auf Antrag oder von Amts wegen eine Betreuung durch das Betreuungsgericht angeordnet wird und ein Betreuer bestellt wird (§§ 1896 ff. BGB). Ein solcher Betreuer darf nur für den Aufgabenkreis bestellt werden, in dem eine Betreuung notwendig ist, z. B. für Vermögen und Finanzen oder gesundheitliche Angelegenheiten. Der amtlich bestellte Betreuer muss über die Führung der Betreuung Auskunft geben und auch Rechnung legen; das Gericht führt die Aufsicht über den Betreuer.
Wer keine staatliche Einmischung möchte und keine Betreuung durch eine fremde Person, oder aber die Person seines Vertrauens, die eine Betreuung übernehmen möchte, nicht der gerichtlichen Überwachung unterstellen möchte, für denjenigen bietet sich alternativ an, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Damit gibt man einer Person seines Vertrauens das Recht zur Vertretung in finanziellen und persönlichen Angelegenheiten. Durch eine solche Vorsorgevollmacht soll die Bestellung eines amtlichen Betreuers vermieden werden. Trotz der Vielzahl von Vorlagen, Empfehlungen und Formulierungen, die man auch im Internet finden kann, sollte man eine solche Vorsorgevollmacht mit Bedacht erstellen.
Folgende Fragen sollte eine Vorsorgevollmacht mindestens beantworten:
Welche konkreten Angelegenheiten soll ein Bevollmächtigter erledigen können?
Wer soll Bevollmächtigter sein?
Ab wann und in welcher Situation soll dieser handeln können?
Soll der Bevollmächtigte kontrolliert werden?
Sollte es einen Ersatzbevollmächtigten geben?
Grundsätzlich sollte eine solche Vollmacht konkret und eindeutig formuliert werden, damit später keine Auslegungsstreitigkeiten entstehen können.