Aktuelles aus Recht und Justiz

Mobbing am Arbeitsplatz - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Mobbing am Arbeitsplatz - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Häufig müssen sich die Arbeitsgerichte bei so genannten „Mobbingklagen“ mit der Frage beschäftigen, ob dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber zusteht, weil dieser den Arbeitnehmer nicht ausreichend gegen Schikanen der Kollegen geschützt habe. Hierbei stellt sich dann die Frage, ob die Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergriffen hat, geeignet waren, die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers zu schützen.

Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber sowohl auf Schadensersatz verklagt als auch fristlos gekündigt, weil dieser keine geeigneten Maßnahmen ergriffen habe, um diese vor den Anfeindungen einer Kollegin zu schützen. Hintergrund war, dass eine Kollegin der Klägerin deren Vorgesetzte geworden und es in der Folge deswegen zu diversen Konflikten gekommen war. Die Klägerin war daraufhin fast ununterbrochen erkrankt. Der Arbeitgeber hatte versucht, seiner Fürsorgepflicht dadurch Rechnung zu tragen, indem er eine Supervision, also ein gemeinsames Gespräch unter fachkundiger Aufsicht angeregt hatte. Die Supervision war allerdings gescheitert.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht nicht verletzt habe, und wies die Schadensersatzforderung ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass eine Supervision eine geeignete Maßnahme sei, um eine Mobbingsituation zu entschärfen. Daher habe der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht im Ergebnis nicht verletzt (LAG Mainz vom 19.12.2013, 10 Sa 375713).

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