Mobbing im Arbeitsleben ist für viele Arbeitnehmer tägliche Realität. Die Zahl der Arbeitnehmer, die von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind und die Anzahl der durch Mobbing verursachten Fehlzeiten sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Bei dem Begriff „Mobbing“ handelt es sich nicht um einen Rechtsbegriff und auch nicht um einen eigenständigen juristischen Tatbestand, aus welchem der Betroffene automatisch Ansprüche ableiten kann. Im Arbeitsrecht erfasst der Begriff „Mobbing“ nach der Definition des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (BAG 15.1.1997 - 7 ABR 14/96, NZA 1997,781).
Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bedient sich das BAG zudem der Definition einer Belästigung in § 3 Abs. 3 AGG, um den Begriff „Mobbing“ zu beschreiben. Danach kommt es grundsätzlich auf die Zusammenschau der einzelnen unerwünschten Verhaltensweisen an, um zu beurteilen, ob Mobbing vorliegt oder nicht. Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, muss daher zuerst geprüft werden, ob es sich wirklich um Mobbing handelt. Denn nicht jede Konfliktsituation, zwischenmenschliche Auseinandersetzung oder Meinungsverschiedenheit kann als Mobbing angesehen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es am systematischen Vorgehen fehlt.
Wer sich von Mobbing bedroht fühlt, sollte versuchen, aus seiner Opferrolle herauszukommen und sich Unterstützung im Betrieb oder professionelle Hilfe von außen suchen. So kann er sich z. B. an den Betriebsrat oder die Personalabteilung wenden oder einen Mediator oder einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Zudem sollte der betroffene Arbeitnehmer darauf achten, dass er den Vorwurf des Mobbings ausreichend darlegen und beweisen kann. Hierzu kann er ein Mobbing-Tagebuch führen, in dem er die einzelnen Vorfälle nach Tag und Uhrzeit und eventuelle Beweismittel notiert. Zudem sollten die durch das Mobbing verursachten Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Arztbesuche dokumentiert werden.