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MPU - nicht nur für Autofahrer

MPU - nicht nur für Autofahrer

Entgegen einer weitverbreiteten Meinung müssen nicht nur Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss (mehr als 1,6 Promille oder weniger, wenn der Fahrer bereits mehrfach wegen Alkohol am Steuer angehalten wurde) am Steuer saßen, zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), die von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet wird. Jedoch auch Menschen, die bei einer Fahrt unter Drogen erwischt werden und deswegen ihren Führerschein verlieren, müssen vor Neubeantragung bei einer MPU ihre Fahreignung beweisen.

Es muss jemand aber nicht unbedingt am Straßenverkehr teilnehmen, um zu einer MPU verpflichtet zu werden. Fängt jemand z. B. immer wieder Prügeleien an und ist deswegen bereits der Polizei bekannt, ist auch seine Fahreignung in Zweifel zu ziehen, selbst wenn er niemals Alkohol trinkt und auch im Straßenverkehr deswegen nie aufgefallen ist. Denn bei einem hohen Aggressionspotenzial wird angenommen, dass derjenige sich dann auch im Straßenverkehr nicht gerade ruhig verhält. Auch Drogenabhängige oder Menschen, die wegen eines sehr hohen Promillewertes außerhalb des Straßenverkehrs, z. B. bei einer großen Sportveranstaltung im Stadion, auffallen, sind ebenfalls potenzielle Kandidaten für eine MPU, falls sie einen Führerschein besitzen.

Bei einem Wert von 2,5 Promille wird dann schon von einem nicht mehr mit normalen Maßstäben zu messenden Trinkverhalten desjenigen ausgegangen, das zum Schutz anderer Menschen einer Überprüfung bedarf.

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