Mittlerweile gibt es in fast allen Bundesländern die sogenannte Rauchmelderpflicht. Die Rauchmelder senden im Falle eines Brandes bzw. im Falle von Rauchentwicklung ein lautes Alarmsignal, das die Bewohner rechtzeitig vor Feuer warnt, und so die Flucht aus der Wohnung ermöglicht.
Viele Mieter installieren daher aus Sicherheitsgründen - auch ohne vorherige Absprache mit ihrem Vermieter - Rauchmelder in ihrer Wohnung. Will der Vermieter danach eigene Rauchmelder installieren, stellt sich die Frage, ob die Mieter deren Einbau sowie die Umlegung der Aufwendungen auf die Betriebskosten dulden müssen.
Mit dieser Frage hat sich nunmehr der Bundesgerichtshof beschäftigt. Der Bundesgerichtshof erklärte, Mieter müssten den Einbau von Rauchmeldern durch den Vermieter dulden – und bezahlen! D
er Einbau der Rauchmelder stelle eine zu duldende Modernisierungsmaßnahme des Vermieters dar. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Mieter seine Wohnung schon selbst mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Einbau von Rauchmeldern zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse führe.
Die "Verbesserung" zum früheren Zustand (Wohnung mit Rauchmeldern des Mieters) sei darin zu sehen, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand“ seien und so ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werde.