Aktuelles aus Recht und Justiz

Nicht zugelassene Medikamente bei einer lebensbedrohlichen Krankheit: Wer muss zahlen?

Nicht zugelassene Medikamente bei einer lebensbedrohlichen Krankheit: Wer muss zahlen?

Immer wieder haben die Sozialgerichte Streitigkeiten zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Versicherten zu entscheiden, wer die Kosten für nicht zugelassene Medikamente bei einer lebensbedrohlichen Krankheit bezahlen muss. Die Krankenkassen lehnen Anträge der Versicherten auf Kostenübernahme häufig ab mit der Begründung, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten für Medikamente übernehmen darf, deren Nutzen völlig gesichert ist und die für die Verwendung im System der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind.

Liegt aber eine lebensbedrohliche Krankheit vor und bieten die herkömmlichen medizinischen Maßnahmen keine Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung und ist nach ärztlicher, wissenschaftlich fundierter Kenntnis ein neues Medikament aussichtsreich, dann besteht die Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen, zumindest vorläufig die Kosten der Medikamente zu übernehmen. Das Bayerische Landessozialgericht hat in einem Beschluss vom 8.4.2013 (L 5 KR 102/13 B ER) in einer Eilentscheidung eine gesetzliche Krankenkasse zur Kostenübernahme von nicht zugelassenen Medikamenten bei einer Krebserkrankung verpflichtet. In seiner Entscheidung führte das Gericht aus, Art. 19 Abs. 4 GG verlange die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz, wenn dem Antragsteller ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre.

Diese Voraussetzungen waren auch in dem vom bayerischen Landessozialgericht entschiedenen Fall gegeben. Denn es handelte sich um eine schwere, lebensbedrohliche Erkrankung, bei der in der Regel eine Überlebenschance von nur wenigen Monaten bestand. Das Gericht bestätigte daher im Rahmen einer Abwägung der Rechtsgüter des Patienten und der Krankenkasse, dass der im Grundgesetz verankerte Schutz von Leben und Gesundheit gegenüber dem Interesse aller Beitragszahler, keine Kosten aussichtsloser Behandlungen tragen zu müssen, überwiegt. Im Ergebnis bedeutet dies für betroffene Patienten, dass es sich regelmäßig lohnt, ablehnende Entscheidungen der Krankenkassen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Homeoffice für Anwälte

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice