Aktuelles aus Recht und Justiz

Onlineshop-Betrug: Haben Sie ein Paket erhalten, das Sie nicht bestellt haben?

Es klingelt bei Ihnen an der Tür. Sie öffnen und erhalten ein Paket. Eine völlig normale Situation – nicht zuletzt für jeden, der das Jahr 2020 miterlebt hat. Wichtig ist dabei für Sie, nicht den Überblick zu verlieren, denn es wird aktuell vermehrt Ware verschickt, die gar nicht bestellt wurde. Meist flattert kurze Zeit später ein Inkassobescheid ins Haus.

Häufig werden diese Pakete von Amazon Marketplace Händlern verschickt und haben einen hohen zweistelligen Warenwert. Was es mit dem Amazon-Betrug auf sich hat und wie Sie am besten reagieren, erfahren Sie hier.

 

Bin ich verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen?

Natürlich nicht! Für ein Paket, das ohne Ihr Wissen an Sie verschickt wurde, müssen Sie nicht zahlen. Ein Kaufvertrag entsteht nicht allein durch Erhalt der nicht bestellten Ware. Daher hat das Unternehmen auch keine berechtigten Forderungen Ihnen gegenüber. Das gilt unabhängig davon, was das beigefügte oder spätere Schreiben beinhaltet.

Wichtig ist jedoch: Reagieren Sie auf die Zustellung, etwa durch eine kurze E-Mail, kann dies als Annahme des Angebotes durch den Unternehmer gelten, woraus sich dann eine Forderung auf Zahlung des Kaufpreises ergeben kann. Daher unterlassen Sie jede Form der Kommunikation, auch eine ironisch gemeinte E-Mail oder eine kurze Nachfrage.

Worauf muss ich außerdem noch achten?

Das Unternehmen kann eine Rücksendung verlangen, wenn einer der folgenden Irrtümer aufgetreten ist.

  • Das Paket wurde erkennbar an einen falschen Empfänger zugestellt. Überprüfen Sie daher genau den Lieferschein.
  • Die Bestellung wurde irrtümlicherweise vorgenommen. Das heißt, wenn Sie die Ware doppelt erhalten haben oder ein Fehler aufgrund vorangegangener Bestellungen vorliegt.
     

Beachten Sie dabei jedoch, dass das Unternehmen für sämtliche Kosten aufkommen muss. Vereinbaren Sie dafür am besten eine schriftliche Übernahme des Portos für die Rücksendung.

Was tun, wenn die Rechnung bereits bezahlt ist?

In diesem Fall wird es komplizierter, da nicht geregelt ist, ob Sie durch das Bezahlen der Rechnung das Angebot akzeptieren und somit ein Kaufvertrag zustande kommt. Sie haben in der Regel einen Anspruch, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. In diesem Fall schicken Sie die erhaltene Ware an das Unternehmen zurück und bekommen dafür den Kaufpreis erstattet. Teils ist darüber hinaus noch eine schriftliche Widerrufserklärung nötig. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, direkt beim Verkäufer nachzufragen.

Ich habe nichts bestellt: Muss ich das beweisen können?

Nein. Die Beweislast liegt in allen angesprochenen Fällen bei den Unternehmen. Das heißt: Im Falle eines Rechtstreits muss das Unternehmen beweisen, dass Sie die Ware bestellt haben oder dass diese an den falschen Empfänger zugestellt wurde.

Was tun, wenn meine Identität gestohlen wurde?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Daten fälschlicherweise für diese Bestellung benutzt wurden, sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei stellen. Keine Angst – bei nachweislichem Identitätsdiebstahl sind Sie für die entstandenen Forderungen nicht haftbar.


 

Homeoffice für Anwälte

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice