Aktuelles aus Recht und Justiz

Pfandflaschensammler...

Haribert Hamster hat leichte Tendenzen zum "Messie". Es fällt ihm schwer, sich von Gegenständen zu trennen; insbesondere wenn diese vielleicht irgendwann doch noch einmal zu etwas Nutze sein könnten.

Haribert Hamster hat leichte Tendenzen zum "Messie". Es fällt ihm schwer, sich von Gegenständen zu trennen; insbesondere wenn diese vielleicht irgendwann doch noch einmal zu etwas Nutze sein könnten. Es fällt ihm auch schwer, dabei zuzusehen, wie andere Menschen völlig achtlos Leergut, Dosen und andere Pfandsachen aus Bequemlichkeit nicht zum Supermarkt zurückbringen, sondern einfach wegwerfen oder an Haltestellen, Parkbänken u.ä. herrenlos stehen lassen. Jeden frühen Morgen macht sich daher Haribert Hamster mit großen Taschen auf dem Weg, um Leergut einzusammeln. So tut er nicht nur der Allgemeinheit in Sachen saubere ordentliche Umwelt einen Gefallen, sondern auch sich selbst; denn die Einnahmen aus dem Pfandgeld sind ein schönes Zusatzeinkommen. Die meisten Passanten huschen peinlich berührt schnell an Hamster vorbei, doch eines Tages wird Haribert Hamster in der Grünanlage plötzlich von einer Horde halbstarker Jugendlicher angepöbelt, er würde Pfandflaschen klauen und ähnliches. Nachdem Hamster den Anwürfen einige Minuten lang schutzlos ausgesetzt ist, naht Hilfe durch eine Zivilstreife. Die pöbelnden Jugendlichen werden vertrieben, doch zurück bleibt Haribert Hamster mit all seiner Verunsicherung, ob er tatsächlich ein Dieb sein soll. Da helfen ihm die Worte der Zivilstreife: wenn zweifelsfrei erkennbar sei, dass es sich um herrenlose Pfandflaschen handelt, die weggeworfen oder an Haltestellen als Unrat stehen gelassen werden, so ist von einer so genannten Besitzaufgabe (§ 959 BGB) auszugehen, so dass sich Haribert Hamster nicht strafbar macht, wenn er diese aufsammelt und zum Supermarkt zwecks Pfandeinlösung bringt. Doch Vorsicht: das Wühlen und Einsammeln aus eigens hierfür vorgesehenen Sammelbehältern wie z.B. Altkleidercontainern ist Diebstahl oder evtl. sogar Einbruchsdiebstahl, weil hierbei eine Eigentumsübertragung auf die jeweiligen Sammelorganisationen stattfindet.

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