Das Pokémon-Fieber ist ausgebrochen – unschwer zu erkennen an den ganzen Menschen die auf ihr Smartphone starren, um ihren Pokédex weiter zu füllen. Dabei sind schon einige – teilweise skurrile – Unfälle passiert, wie in den Medien berichtet wurde. Unsere Tipps erklären, was man darf und was man besser sein lassen sollte:
1. **Pokémon jagen im Straßenverkehr**
Bei Autofahrern ist die Lage klar: Wer sein Handy bei laufendem Motor nutzt und erwischt wird, muss 60 Euro zahlen. Außerdem gibt es noch einen Punkt. Aber auch Fußgänger und Radfahrer können laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Kasse gebeten werden. Denn wer nur Augen für ein wildes Pikachu hat und dabei die Fahrbahn betritt, muss mindestens fünf Euro zahlen. Auch bei einer roten Ampel haben die Meister-Trainer von morgen kein Sonderrecht und müssen sich ebenso auf ein Verwarnungsgeld einstellen. Und das kann ziemlich teuer werden, besonders wenn ein Unfall verursacht wird. Fahrradfahrer, die ihr Handy beim Radeln nutzen, müssen 25€ zahlen.
2. **In-App-Käufe durch Kinder**
Durch sogenannte In-App-Käufe können Spieler Geld ausgeben, um somit nützliche virtuelle Spielgegenstände zu erwerben. Die Abrechnung kann durch die Handyvertragsrechnung oder unter anderem über eine hinterlegte Kreditkarte erfolgen. Unsere Justiziarin Tanja Leopold rät: „Am besten sperrt man die In-App-Käufe ganz oder richtet ein Passwort ein, das eingegeben werden muss, bevor Käufe durchgeführt werden können.“
3. **Die Jagd auf fremden Terrain**
Bereiche wie fremde Gärten, Privatgelände und abgesperrte Gebiete sollten Pokémon-Jäger auf jeden Fall meiden. Denn sonst kann man sich wegen Hausfriedensbruch strafbar machen.
4. **Pokémons im Unterricht**
Es kann schon mal passieren, dass ein seltenes Pokémon mitten im Klassenzimmer auftaucht und man dieses unbedingt fangen möchte. Allerdings dürfen Lehrer übermotivierten Schülern dann das Smartphone bis zum Unterrichtsende wegnehmen. Zumindest wenn es in der Hausordnung der Schule geregelt ist, dass Handys und Smartphones nicht während der Unterrichtszeit genutzt werden dürfen.
5. **Pokémon Go zocken während der Arbeit**
Wer während der Arbeit auf dem Smartphone spielt, kann abgemahnt werden. Nur wer eine Pause macht, darf grundsätzlich natürlich auch spielen. Außerdem empfehlen Datenschützer, das Spiel nur auf dem Privathandy zu installieren, da die Datenschutzbestimmungen der Spiel-App sehr weitgreifend seien.
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