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Postboten klingeln nicht mehr? DHL & Co. ändern ihr Zustellungsverfahren
Wer seine Pakete lieber vor der Haustür abgelegt haben will oder einen anderen Ablageort bestimmt hat, bei dem wird in Zukunft nicht mehr der Postbote oder die Postbotin an der Haustür klingeln. Mit dieser Neuregelung im Ablagevertrag will die Post schon ab Juli ihre Paketzustellung beschleunigen und noch einfacher gestalten. Doch Verbraucherschützer warnen.
Ablagevertrag der DHL: Worum geht es?
Zum jetzigen Zeitpunkt hat ungefähr jede*r Zehnte in Deutschland einen Ablagevertrag im Postkonto geschlossen. Seit einigen Jahren ist es dadurch möglich, das Paket im Garten oder auf der Terrasse ablegen zu lassen, wenn keiner zu Hause ist. Doch Vorsicht: Mit der Ablage am vereinbarten Ort ist die Zustellung erfolgt. Sie als Kund*in tragen dann die Haftung für Ihr Paket selbst, sollte es in der Zwischenzeit abhandenkommen. Während der Pandemie hat sich dieses Zustellungsverfahren als besonders praktisch erwiesen, um unnötigen Kontakt zu vermeiden. Allerdings kam es aufgrund etlicher Pakete, die spurlos verschwunden sind, auch häufiger zu Beschwerden.
Ratgeber passend zum Thema: Paket verloren: Wer haftet und was kann ich tun?
Was hat sich nun beim Zustellungsverfahren geändert?
Die Neuregelung gilt ab dem 1. Juli und betrifft nur diejenigen, die in ihrem Postkonto einen Ablagevertrag mit der DHL geschlossen haben. Bei diesen Kund*innen wird in Zukunft nicht mehr extra an der Haustür geklingelt, wenn das Paket da ist – stattdessen werden sie in der DHL-App, per E-Mail oder per Benachrichtigungskarte im Briefkasten über die Zustellung informiert. Für alle Kund*innen ohne einen solchen Ablagevertrag ändert sich nichts.
Die Deutsche Post verspricht sich von diesem neuen Verfahren einerseits – gerade während der Pandemie – besseren Schutz ihrer Kund*innen und Zusteller*innen durch weniger unnötigen Kontakt. Andererseits hofft man, auf diese Weise schneller und unkomplizierter liefern zu können und damit den wachsenden Paketmengen gerecht zu werden.
Wenn ich aber trotzdem möchte, dass der Postbote bei mir klingelt?
Momentan werden alle Betroffenen mit entsprechendem Ablagevertrag von der Deutschen Post per Schreiben benachrichtigt. Wenn Sie allerdings wünschen, dass bei der Paketzustellung nach wie vor geklingelt wird, können Sie dem neuen Zustellungsverfahren widersprechen. Laut DHL haben Sie nach Eingang des Schreibens 4 Wochen Zeit dafür. Falls Sie ein DHL-Kundenkonto haben, können Sie Ihre Wunscheinstellung auch direkt dort vornehmen und einfach ein Häkchen für die Klingel-Variante setzen.
Gut zu wissen: Verbraucherschützer warnen
Da ohnehin immer wieder Pakete spurlos verschwinden, rät die Verbraucherzentrale Bayern dazu, dem neuen Zustellungsverfahren zu widersprechen – am besten so schnell wie möglich. Denn nicht jeder Ablageort ist so sicher, wie er vielleicht scheinen mag, und dementsprechend hoch ist auch das Risiko, dass das Paket gestohlen wird. In diesem Fall bleiben Sie als Kund*in auf dem Schaden sitzen.