Täglich bieten viele Menschen in Deutschland ihr Fahrzeug in einer Internetbörse zum Kauf an, ohne sich über die rechtlichen Folgen eines solchen Angebots im Klaren zu sein. Vielen Verkäufern ist nicht bewusst, dass die Fahrzeugbeschreibung im Internetforum ein maßgeblicher Teil des Angebots ist und Abweichungen in der Beschaffenheit des Fahrzeugs von der Beschreibung m Internet den Käufer unter Umständen zur Geltendmachung von Sachmängelhaftungsansprüchen berechtigen können.
Weitere Fragen stellen sich, wenn es um den Abschluss eines Kaufvertrages geht. Zählt heute noch der gute alte Handschlag, und bringt ein solcher Vertragsschluss Vorteile oder Nachteile? Sicher ist jedenfalls, dass es im Streitfall nach dem Verkauf darauf ankommt, ob man seine Position auch beweisen kann – z. B. dass man eine bestimmte Summe Geld (oder auch eine Anzahlung) erhalten hat und bestimmte Angaben gemacht hat. Ohne einen schriftlichen Ausschluss von Sachmängeln muss auch ein privater Verkäufer eine Zeit lang für Mängel am Fahrzeug haften, was er in der Regel nicht tun möchte, da er als nicht fachkundiger Verkäufer oft gar nicht über ausreichende Kenntnisse in diesem Bereich verfügt.
Aber auch jeglicher Ausschluss von Sachmängeln kann unter Umständen rechtlich unwirksam sein. Hier kommt es auf die richtige Formulierung an. In Internet können Kaufverträge über private Fahrzeugverkäufer heruntergeladen werden. Aber es ist wichtig zu wissen, welche Rechtsfolgen mit den Angaben verknüpft werden können.