"Bis 2020 werden in Deutschland rund 2,6 Billionen Euro vererbt".
Über dem Kampf um Hinterlassenschaften zerbrechen oft ganze Familien. Dabei geht es nicht immer allein um Geld. Oft genug kommen im Streit tief sitzende Verletzungen wieder hervor" erkennt Jan Guldner in seinem Artikel "Wenn das Erbe die Familie spaltet" in der Welt am Sonntag vom 07.10.2012. Wie recht er hat, erlebe ich immer wieder in meiner täglichen Praxis.
Häufig haben sich Erblasser zwar mit ihrer Nachfolgeregelung befasst und wähnen sich in dem Glauben, eine gute Nachfolgeregelung getroffen zu haben, ohne Rechtsberatung kann dies aber dennoch ungut ausgehen.
So haben z.B. die Eheleute M ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben und die Kinder zu Schlusserben. Die übliche Klausel, dass dasjenige Kind nicht Schlusserbe werden soll, welches es nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend macht, war enthalten. Nachdem Herr M verstorben war, erbte also Frau M alles. Die Kinder A und B machten, wie von ihnen erwartet, keine Pflichtteilsansprüche geltend. Frau M führte in der Folge ein überraschend teuren Lebensstil mit einem neuen Partner. Bis zu ihrem Lebensende war von dem ererbten Vermögen nichts mehr übrig. Die Kinder A und B hatten zugunsten ihrer Mutter aber auch im Hinblick auf die zu erwartende Erbschaft nach dem Tod der Mutter auf die Pflichtteilsansprüche nach dem Tod des Vaters verzichtet, was sich nun als Fehler erwies. Nur in einer kompetenten Rechtsberatung nach dem Tod des Vaters wären sie auf diese Möglichkeit hingewiesen worden und hätten evtl. eine andere Entscheidung getroffen.
Möglicherweise war den Eltern bei der Abfassung ihres gemeinschaftlichen Testaments aber auch gar nicht bewusst, dass diese Variante eintreten könnte. Auch für diesen Fall hätte Vorsorge getroffen werden können.