LG Köln: Streaming ist kein Herunterladen
Im Fall der Massen-Abmahnungen wegen Streaming von Redtube hat das Landgericht Köln nun eine erste Entscheidung bekannt gegeben. Kurz vor Weihnachten mahnte eine Kanzlei zahlreiche Nutzer der Streaming-Website ab. An die Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adressen kamen die Rechtsanwälte über einen Auskunftsbeschluss des Landgerichts – zu Unrecht, wie dieses nun entschied:
Die Kammer hat in vier Beschlüssen den Beschwerden von abgemahnten vermeintlichen Nutzern entsprochen, da im Auskunftsantrag von Download urheberrechtlich geschützter Werke die Rede war. Tatsächlich handelte es sich aber um das sogenannte Streaming der Filme. „Ob es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung im Sinne von § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) handelt, ist rechtlich umstritten und wurde noch nicht in einem Urteil als solche bewertet“, informiert Rechtsanwalt Tim Vlachos.
Mit den Beschlüssen ist erstmals ein Gericht der Auffassung, dass es sich bei Streaming noch nicht um einen rechtswidrigen Verstoß des Vervielfältigungsverbots handeln muss, wie es im Falle eines Downloads der Fall gewesen wäre. Das Landgericht Köln betont, dass diese noch nicht rechtskräftige Bewertung auch Bedeutung in einem Gerichtsprozess bekommen könnte, sofern es dazu in diesem Fall überhaupt kommt. Der Rechtsanwalt, der den Auskunftsantrag für The Archive AG damals stellte, hat laut Gericht sein Mandat ohne Begründung niedergelegt.
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