Es ist denkbar – wenn auch nicht wahrscheinlich – dass der neue Rundfunkbeitrag, der seit 1. Januar 2013 gilt, vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird. In diesem Fall können Sie ihr Geld, immerhin 210 Euro im Jahr, zurückfordern, wenn Sie jetzt die richtigen Maßnahmen ergreifen.
Die Begründung für die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages ruht auf zwei Säulen. Einerseits die Bereitstellung eines öffentlichen Gutes. Andererseits die Verbreitung von Staatspropaganda. Nach der offiziellen Begründung stellt der Staat den Bürgern mit der Verbreitung der öffentlichen Rundfunkprogramme ein öffentliches Gut zur Verfügung. Für dieses öffentliche Gut, auf das jeder Bürger frei und unkontrolliert zugreifen kann, darf der Staat Gebühren erheben, genauso, wie er Beiträge für Abwasser und Kanalisation, oder Straßenbauerschließungsbeiträge für den Anschluss an das Straßennetz erhebt. Es wäre möglich, dass das Bundesverfassungsgericht sagt, eine Kontrolle des Zugriffs des Bürgers auf dieses Gut sei sehr wohl möglich, und zwar indem man die Programme verschlüsselt ausstrahlt und den entsprechenden Schlüssel nur zahlenden Abonnenten gibt, gerade so wie die anderen Anbieter von Bezahlfernsehen auch. Das Gericht würde dann die Regelungen des Rundfunkbeitragstaatsvertrages wegen Unverhältnismäßigkeit kippen.
Die offizielle Begründung einschließlich der bisherigen Rechtsprechung dazu sieht aber auch die Verbreitung von Staatspropaganda als Sinn der öffentlichen Sender. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk schaffe die Voraussetzungen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zivilem Zusammenleben, indem er das dementsprechende Gedankengut in der Bevölkerung verbreite. Dies sei ein Dienst an der Allgemeinheit, der selbst denjenigen zugutekomme, die selbst gar nicht fernsehen, weil sie dadurch in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen leben können. Vielleicht verwirft das Bundesverfassungsgericht dies mit der Begründung, dass nicht der Staat die Gesellschaft formen sollte, sondern die Gesellschaft den Staat. Außerdem ist diese Aufgabe so allgemein, dass sie nicht durch Beiträge zu finanzieren ist, sondern durch allgemeine Steuern. Wenn der neue Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig erklärt werden sollte, dann werden nur diejenigen ihr Geld zurück erhalten, die jetzt schon etwas unternommen haben.
Man muss nämlich gegen den Erhebungsbescheid Widerspruch einlegen und dann nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen. Gleichzeitig beantragt man die Aussetzung der Entscheidung über den Widerspruch, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Zahlen muss man bis dahin aber trotzdem.