Am Mittwoch, 18. Juli 2018, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. In ihrem Urteil erklärten die Richter, dass die Abgabe grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Nur in einer Sache stellten sie sich auf die Seite der Kläger: Zweitwohnungsbesitzer müssen ab sofort nicht mehr doppelt zahlen.
Unangemessene Benachteiligung durch Rundfunkbeitrag?
Die drei privaten Kläger sowie der Autoverleiher Sixt gaben vor Gericht zu bedenken, dass der Rundfunkbeitrag, der aktuell 17,50 Euro pro Monat und Haushalt beträgt, unangemessene Benachteiligungen mit sich bringt. Vor 2013 wurde die Höhe der sogenannten GEZ-Gebühr noch an Art und Anzahl der Empfängergeräte gekoppelt. Heute gilt: Auch wer weder Fernseher noch Radio besitzt, muss zahlen. Der Grund dafür ist, dass immer mehr Menschen die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender mobil über das Internet nutzen, was Kontrollen nahezu unmöglich macht.
Die privaten Kläger sprachen sich zwar nicht für die geräte-, aber für die personenbezogene Berechnung des Rundfunkbeitrags aus. Moniert wurde vor allem, dass Besitzer von zwei Wohnungen die Gebühr doppelt zahlen müssen, obwohl das Angebot immer nur in einer der beiden Wohnungen genutzt werden kann. Beklagt wurde außerdem, dass die Anzahl der Personen pro Haushalt für die Berechnung des Beitrags nicht relevant sei. So hätte eine alleinerziehende Mutter denselben monatlichen Beitrag zu entrichten wie eine vierköpfige Studenten-WG. Der Autoverleiher Sixt schloss sich der Klage an und beanstandete, dass der Beitrag, der für Autoradios anfalle, zwar für betrieblich, aber nicht für privat genutzte Fahrzeuge zu zahlen sei. So muss Sixt für jeden Miet- und Dienstwagen Rundfunkgebühren zahlen.
Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag im Großen und Ganzen rechtmäßig
Das Gericht erklärte den umstrittenen Rundfunkbeitrag im Wesentlichen für verfassungsgemäß. Die Richter schlossen sich in ihrer Begründung der Argumentation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an und erklärten, dass allein die Möglichkeit der Nutzung gewisse Mehrkosten rechtfertige.
Lediglich in einer Sache stellte sich das Bundesverfassungsgericht auf die Seite der Kläger und entschied: Wer zwei Wohnungen besitzt, sollte nicht doppelt zahlen müssen. Zweitwohnungsbesitzer können demnach ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom Zweitbeitrag stellen. Wenden Sie sich dafür einfach an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Fragen zur GEZ? Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten!
Sollte Ihr Antrag auf Befreiung von der doppelten GEZ-Gebühr als Zweitwohnungsbesitzer abgelehnt werden oder haben Sie allgemeine Fragen zum Rundfunkbeitrag, stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit Rat und Tat zur Seite. Ein durchschnittlicher Anruf bei der Deutschen Anwaltshotline dauert lediglich acht Minuten und kostet damit weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag.
Bildquelle: iStock.com/Chris Ryan