Tagtäglich kommt es auf den Strassen zu Unfällen. Aber wie verhält man sich richtig? Nach einem Unfall sollte die Unfallstelle als erstes abgesichert werden, damit es nicht zu weiteren Schäden kommt. Die Polizei sollte informiert werden. Auch wenn der Schaden gering erscheint, sollte trotzdem versucht werden, die Polizei zu informieren. Denn bei späterem bestreiten des Unfallgegners kann die Aufnahme des Unfalles durch die Polizei helfen, Ansprüche durchzusetzen. Bei Zeugen sollten die Kontaktdaten aufgenommen werden. Wenn die Unfallaufnahme abgeschlossen ist, sollte die eigene Versicherung kontaktiert werden und der Schaden sollte gemeldet werden. Die Versicherungen haben in ihren Verträgen meist eine Frist in der der Unfall gemeldet werden muss. Der Schaden sollte bei einer Werkstatt geschätzt werden und es sollte ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Dieser sollte mit einer Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung gesandt werden. Die gegnerische Versicherung wird den Schaden je nach Mitverschulden regulieren. Liegt das Verschulden allein beim Unfallgegner, dann wird die gegnerische Versicherung den Schaden übernehmen. Bei einem Mitverschulden wird der Schaden nach Höhe des Mitverschuldens von der gegnerischen Versicherung übernommen. Der andere Teil des Schadens muss der Geschädigte selbst übernehmen, wenn keine Vollkasko Versicherung besteht. Der Schaden des Gegners wird bei einem Mitverschulden von der Haftpflicht übernommen. Bei weiteren Fragen stehen ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung.
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Schadensabwicklung nach einem Unfall
Tagtäglich kommt es auf den Strassen zu Unfällen. Aber wie verhält man sich richtig?