Häufig werden Mietmängel festgestellt. Wie ist jedoch das richtige Verhalten? Was ist zu tun, wenn der man in seiner Wohnung Schimmel feststellt?
Sollte der Mieter Schimmel in der Wohnung feststellen, so hat dieser den Vermieter ggfs. die Verwaltung zu informieren. Dieses sollte natürlich so schnell wie möglich, also unverzüglich geschehen. Sollte die Meldung Des Schimmels telefonisch stattfinden, so sollte dieses zu Beweiszwecken in schriftlicher Form nochmals nachfolgen.
Es sollte eine Fristsetzung erfolgen und die genaue Beschreibung, d.h. in welchen Räumen, das Ausmaß ggfs. alles durch Bilder dokumentiert. Dem Vermieter muss die Möglichkeit der Beseitigung gegeben werden. Für den Fall der Nichtbeseitigung sollte eine Mietminderung angedroht werden. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Beeinträchtigung. Es ist auf jeden Einzelfall individuell abzustellen. Die Rechtsprechung hat einen Rahmen von 0-100 Prozent.
Sollte der Vermieter die Ursache des Schimmels in der Zeit beheben und der Schimmel beseitigt sein, so ist der Vermieter seiner Verpflichtung nachgekommen und der Mangel behoben. Sollte er diesem nicht nachkommen, so kann der Mieter die Miete mindern. Häufig sind Vermieter der Ansicht, dass die Ursache beim Mieter liegt. Die Beweispflicht trägt jedoch der Vermieter. die Ursache kann meist nur ein Gutachter feststellen. sollte sich jedoch herausstellen, dass der Mieter tatsächlich die Ursache für den Schimmel gesetzt hat, so kann der Vermieter ihm die Kosten für die Beseitigung auferlegen sowie die Gutachterkosten. eine Mietminderung wäre dann ebenfalls unberechtigt.