FRAGE: Ich bin im Vorstand unseres Gartenvereins, für dessen Sommerfest meine Frau ihren selbst gebackenen Kuchen spenden will. Darf sie sich damit automatisch als unser Sponsor bezeichnen?
ANTWORT: Die Art der Unterstützung macht tatsächlich keinen Unterschied. Sowohl die Leistungen von Spendern als auch die von Sponsoren müssen nicht nur in Form von Geld erbracht werden. Neben Sachzuflüssen sind in beiden Fällen auch Dienstleistungen wie kostenlos gedruckte Flyer oder die Übernahme der Saalmiete für ein Fest möglich.
Trotzdem handelt es sich bei Spenden einerseits und Sponsoring andererseits nicht - wie landläufig oft vermutet - um zwei Seiten einer Medaille. Sondern beide sind ganz verschiedene - um im Bilde der Medaillienmünze zu bleiben - "Zahlungsmittel".
Wer einem Verein oder einer Partei eine Spende zukommen lassen will, hat dafür keine wirkliche materielle Gegenleistung zu erwarten. Außer der Spendenquittung, mit der er unter Umständen seine Einkommensteuer etwas freundlicher gestalten kann. Was dieses Eintreten für gemeinnützige Ziele gerade für Privatpersonen interessant macht.
Ein Sponsor dagegen gewährt Geld, geldwerten Vorteile oder andere Zuwendungen üblicherweise zum Zwecke eigener unternehmensbezogener Ziele wie etwa in der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit. Die Zuwendungen eines Sponsors werden meist in einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Empfänger der Leistungen geregelt - dem so genannten Sponsoring-Vertrag. Im Bereich des Eventrechts kann der Sponsor sich damit gegen Bezahlung beispielsweise die Nutzungsrechte am Namen eines Veranstalters und an dessen Festplatz- und Stadionwerbung sichern. Er bekommt dann eine Rechnung ausgestellt und kann diese als Aufwand in seiner Bilanz verbuchen. Was aber keine Spendenquittung ist.
Und noch einen wesentlichen Unterschied gibt es: Die erlaubte Höhe von Spenden ist jährlich begrenzt, Sponsorengelder sind es jedoch nicht. Der damit größere finanzielle Rahmen macht das Sponsoring gerade für wirtschaftlich kräftige Unternehmen so interessant.
Fazit: Reicht Ihrer Frau die Steuererleichterung per Spendenquittung für den Kuchen nicht, muss sie vorher schon einen Sponsorenvertrag mit Ihrem Gartenverein abschließen. Dann darf sie sich, soweit vereinbart, auch "Sponsor" schimpfen, geht als Privatperson ohne für die Abschreibung notwendige unternehmerische Bilanz hinterher aber leer aus.