§ 145 des Strafgesetzbuches (StGB) regelt den Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln. Demnach ist strafbar, (1) wer absichtlich oder wissentlich 1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder 2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer absichtlich oder wissentlich 1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder 2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist. Nach alledem umfasst sind daher insbesondere Fälle, in denen sich Personen -evtl. nach Bierlaune- einen dummen Streich erlauben und einen unzutreffenden Notruf ansetzen, unbegründet beim Rettungsdienst anrufen u.ä.. Noch ausstehend, aber sinnvoll und begrüßenswert ist die beabsichtigte Strafbarkeit der Verhaltensweisen von so genannten Gaffern an Unfallorten, die (bereits jetzt) widerrechtlich unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten Aufnahmen an Unfallorten insbesondere von Verletzten machen und diese geschmackloserweise dann auch noch aus eigenem Geltungsbedürfnis heraus im Netz veröffentlichen.
59 % zamkompiert.... "Plagiat OK" my ass!