Ein Masterstudent der Leuphana Universität Lüneburg hatte aufgrund der Corona-Pandemie beantragt, eine Klausur von zu Hause aus schreiben zu dürfen. Diesen Antrag lehnte die Uni allerdings ab – der Student muss die Klausur in Präsenzform ablegen. Dies sei nach der niedersächsischen Corona-Verordnung auch wieder erlaubt. Die Universität entwickelte für die Präsenzprüfungen eigene Hygiene-Konzepte.
Der Student stellte einen Eilantrag gegen die Entscheidung seiner Universität. Diesen hatte das Verwaltungsgericht aber bereits abgelehnt. Auch das OVG gab der Uni jetzt Recht. So gebe es in Norddeutschland nur überschaubare Infektionszahlen, das Gesundheitsrisiko bei einer Präsenzklausur sei außerdem sehr begrenzt. Der Student sei zwar Raucher und gehöre damit zu einer vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppe. Trotzdem müsse er an der Präsenzprüfung teilnehmen, so die Lüneburger Richter in ihrem Beschluss. Die Entscheidung ist unanfechtbar.