Tesla-Touchscreen führt zu Fahrverbot
Dem Urteil ging ein Unfall bei Regen auf einer Bundesstraße voraus. Der Fahrer eines Teslas wollte die Geschwindigkeit des Scheibenwischers ändern – dies ist allerdings nur über Untermenüpunkte auf dem Touchscreen möglich. Durch die Bedienung kam der Fahrer von der Straße ab und kollidierte mit mehreren Bäumen.
Das Amtsgericht Karlsruhe (AG) verurteilte den Autofahrer wegen des Handyparagraphen (§ 23 StVO) zu 200 Euro und einem Monat Fahrverbot. Das OLG bestätigte nun das Urteil. Schließlich seien Berührungsbildschirme in diesem Paragraphen ausdrücklich aufgezählt worden. Zwar gibt es kein grundsätzliches Verbot einen Touchscreen während der Fahrt zu benutzen. Ein kurzer Blick, der den Straßen- und Wetterverhältnissen angepasst ist, ist erlaubt. Im vorliegenden Fall erforderte die Bedienung des Scheibenwischers aber zu viel Aufmerksamkeit, so das OLG.
Für Tesla hat das Urteil keine Konsequenzen – um das Problem zu lösen, müsste allerdings eine Veränderung am Bedienkonzept durchgeführt werden.