Aktuelles aus Recht und Justiz

Umkehr der Beweislast bei der falschen Behandlung durch einen Tierarzt

Bislang mussten Kunden dem Tierarzt nachweisen, dass er einen Behandlungsfehler gemacht hat. Leider ist das oft in der Praxis für den Tierbesitzer sehr schwer bis gar nicht möglich.

Bislang mussten Kunden dem Tierarzt nachweisen, dass er einen Behandlungsfehler gemacht hat. Leider ist das oft in der Praxis für den Tierbesitzer sehr schwer bis gar nicht möglich. Nun gibt es ein folgenschweres Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu diesem Thema. Tierärzte können künftig leichter für die Folgen grober Behandlungsfehler haftbar gemacht werden.

Der BGH hat entschieden, dass Tiermediziner in solchen Streitfällen ihre Unschuld grundsätzlich beweisen müssen (Az. VI ZR 247/15). Bislang galt diese sogenannte Beweislastumkehr nur im Bereich der Humanmedizin. In der Entscheidung des BGH ging es um eine falsche Behandlung eines wertvollen Islandhengstes.

Ein Veterinär aus Niedersachsen musste einer privaten Züchterin für ihren wertvollen Islandhengst 110.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Tiermediziner hatte einen Knochenriss nicht erkannt hatte. Aufgrund der Falschbehandlung des Veterinärs erlitt das Tier einen Beinbruch und musste getötet werden. Bei einer richtigen Behandlung hätte der Knochenriss vollständig ausheilen können.

Bereits die beiden Vorinstanzen hatten der Halterin Recht gegeben. Nicht sie trug die Beweislast, wie es sonst im tierärztlichen Sektor die Regel war, sondern der Tiermediziner hätte beweisen müssen, dass die Fehldiagnose nicht für den Beinbruch und letztlich den Tod des Hengstes verantwortlich war. Das aber konnte er nicht - er wurde sowohl vom Landgericht Osnabrück als auch vom Oberlandesgericht Oldenburg bereits zu Schadenersatz verurteilt.

Tierbesitzer werden es künftig leichter haben ihre Ansprüche gegenüber Tierärzten geltend zu machen, wenn eine Falschbehandlung vorliegt. Diese Entscheidung wird vielen Tierbesitzern in Zukunft eine große Hilfe sein, dabei spielt es keine Rolle, ob es dabei um die Behandlung von Pferden oder anderen Tieren, wie zum Beispiel Hunden oder Katzen, geht.

Homeoffice für Anwälte

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice