Käufer will Auto zurückgeben
Im vorliegenden Fall verklagte ein Mann aus Köln das Autohaus, in dem er sich 2014 einen Gebrauchtwagen kaufte. Grund dafür: Der mehr als 9 Jahre alte Peugeot mit knapp 85.000 Kilometer auf dem Tacho verursachte laute Geräusche am Auspuff. Zudem bemerkte der Kläger starken Rostbefall – deshalb wollte er sein Geld zurückhaben und zog vor Gericht.
Der BGH entschied nun, dass der Kläger in diesem Fall keine Gewährleistungsansprüche hat. Schließlich sei der Kleinwagen fast 10 Jahre alt und habe schon mehrere Vorbesitzer gehabt. Deshalb sei der Rost an der Auspuffanlage als normaler Verschleiß anzusehen. Weil durch den durchrosteten Auspuff auch keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gegeben ist, liegt laut BGH kein Mangel vor. Ein Händler haftet zwar eine gewisse Zeit für Mängel, die schon beim Kauf des Autos vorlagen. Bei einem Gebrauchtwagen verpflichtet ihn das aber meist nur zur Reparatur und nicht zur Rücknahme des Autos.