Mieterin muss Wohnung räumen
Während eines jahrelang andauernden Nachbarschaftsstreits mit anderen Mitmietern beleidigte und bedrohte der Lebensgefährte einer Mieterin die anderen Hausbewohner. Laut der Mieterin habe es sich um einen „alten Streit“ gehandelt, der nur wenige Tage andauerte. Wegen der nachhaltigen Störung des Hausfriedens kündigten die Vermieterinnen der Frau die Wohnung fristlos und ordentlich und erhoben Räumungsklage. Vor dem Amtsgericht München hatte die ordentliche Kündigung Erfolg. Die daraufhin eingelegte Berufung der Frau wurde vom Landgericht München zurückgewiesen: Sie und ihr Lebensgefährte hätten dem Hausfrieden erheblich geschadet. Gegen die Zwangsvollstreckung legte die Mieterin Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH ein.
Kündigung gerechtfertigt
Der BGH wies die Beschwerde der Mieterin allerdings ab. Das Landgericht habe korrekt entschieden – die Aussage der Mieterin, dass der Streit nur wenige Tage angedauert hätte, sei unglaubwürdig. Auch der Einwand der Frau, sie habe die Störung des Hausfriedens nicht selbst begangen, konnte die Bundesrichter nicht überzeugen. Die Beleidigungen und Bedrohungen ihres Lebensgefährten können ihr zugerechnet werden, schließlich hielt er sich mit dem Einverständnis der Mieterin in der Wohnung auf. Deshalb bleibt es dabei: Die Frau muss ihre Wohnung verlassen.