Rosemarie S. aus Hannover fragt:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Verein und einem Verband? Können sich beide Formen als förderungsfähig eintragen lassen?
Rechtsanwalt Bernd Beder aus Berlin antwortet:
Rein rechtlich gesehen unterscheidet sich ein Verband in keiner Weise von einem Verein. Jeder Verband ist ein Verein. Als Verband wird in der Regel ein Verein bezeichnet, dessen Mitglieder ausschließlich oder zumindest weit überwiegend juristische - also keine natürlichen - Personen sind. Und die noch höhere Organisationsstufe ist dann oftmals der Bund.
Die Münchener Fußballvereine wie der TSC 1860 oder der FC Bayern sind beispielsweise alle Mitglied im Bayerischen Fußball-Verband e.V. Und der wiederum gehört natürlich zum DFB - dem Deutschen Fußball-Bund e.V. Wobei schon das "e.V." (= "eingetragener Verein") sowohl beim Verband als auch dann beim Bund darauf hinweist, dass auch die höheren "Dach"-Organisationen unter rechtlichem Gesichtspunkt nur Vereine sind. Ob es sich nun um einen Verein oder einen Verband oder einen Bund handelt, macht daher für die Förderungsfähigkeit keinen Unterschied.
Ein Verein, der zwecks Förderung eingetragen werden soll, muss allerdings ein "Idealverein" sein. Das heißt: Sein erklärter Hauptzweck darf nicht auf rein wirtschaftliche Unternehmungen hinauslaufen und vor allem darf er nicht allein der Gewinnerzielung dienen. Wobei Umsätze bis zu einer Freigrenze von 35.000 Euro brutto pro Jahr aber steuerfrei erwirtschaften werden können. Wenn sich der ansonsten ideelle Vereinshauptzweck anders nicht erreichen lässt, darf sogar ein steuerlich unbedenklicher Zweckbetrieb im Rahmen des Vereins betrieben werden. Andernfalls jedoch handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein, der nicht eintragungsfähig ist.