Ob beim Kauf von Gegenständen oder Immobilien, beim Mieten einer Wohnung, bei der Beauftragung eines Handwerkers oder auch beim Abschluss eines Arbeitsvertrages: Oftmals kommt man bei Rechtsgeschäften in die Situation, dass man mit Forderungen oder Vertragsvorlagen konfrontiert wird, die man auf die Schnelle kaum überblicken kann.
Und oftmals drängt die Zeit, der Mitbewerber steht schon vor der Tür - man möchte das Geschäft gern abschließen, aber weiß nicht so richtig, ob man sich auf diesen Vertrag einlassen soll. Sei es aufgrund von vertraglichen Formulierungen oder in Unkenntnis der Rechtslage, heute sind Vertragswerke oftmals nur für den Spezialisten zu durchschauen.
Und nicht alle allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in einer Vertragsvorlage enthalten sind, halten einer rechtlicher Überprüfung stand; es gibt Formulierungen, die sind schlichtweg nicht rechtsgültig und werden auch dann nicht Bestandteil eines Vertrages, wenn der Vertrag unterzeichnet wird (§§ 305 ff. BGB).
Für solche Fälle gibt es das Instrument der Verhandlungsunterstützung. Sie lassen sich zu dem entsprechenden Thema und einem abgrenzbaren Bereich von einem Rechtsanwalt beraten. Gerade in solchen Fällen eignet sich eine Beratung zum Beispiel über das Telefon hervorragend: Sie können zu überschaubaren Kosten und sehr schnell Ihre Verhandlungen kurz unterbrechen und mit fundierter juristischer Unterstützung erfolgreich fortsetzen.