Nürnberg (D-AH/fk) – Ein Mieter darf seinen Briefkasten versetzen, wenn er von der Wohnung zu weit entfernt und nicht ausreichend vor Witterung geschützt ist. Selbst dann, wenn der Vermieterin das psychische Probleme bereitet, urteilte das Amtsgericht Kleve (Az. 35 C 110/15).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, bewohnte eine Mieterin eine Wohnung im hinteren Haus eines Gebäudekomplexes. Die Frau störten die ca. 100 Meter zu ihrem Briefkasten am Hofeingang und der geringe Schutz ihrer Post vor Regen. Aufgrund mehrerer Gelenkbeschwerden ist sie zudem zu 90 Prozent schwerbehindert. Also montierte sie kurzerhand einen eigenen Briefkasten am Eingang ihres hinteren Hauses. Der Postbote von nun an immer durch den Hof zum hinteren Haus.
Die Vermieterin bewohnt das Vorderhaus und kam mit der neuen Situation nicht klar. Sie habe unter anderem wegen einer Morddrohung ohnehin mit psychischen Problemen zu kämpfen und sei deswegen auch in Behandlung. Die veränderte Situation setze ihr zusätzlich zu. Deswegen solle sich die Mieterin mit einem Briefkasten am Hofeingang abfinden.
Das Amtsgericht Kleve stellte sich auf die Seite der Mieterin. Der Briefkasten am Hofeingang sei nicht annehmbar gewesen. Auf Fotos sei deutlich zu sehen, dass die Post nicht ausreichend vor Nässe oder sonstiger Witterung geschützt ist. Auch der Weg vom hinteren Haus bis zum Hofeingang sei problematisch. Er führt über einen unbeleuchteten Schotterweg, auf dem sich im Winter auch Glatteis bilden könne, so das Gericht.
Außerdem war dem Gericht nicht ersichtlich, warum der versetzte Briefkasten der Vermieterin zusätzliche psychische Probleme bereiten soll. „Schließlich musse sie damit rechnen, dass auch Besucher der Mieterin denselben Weg wie der Briefträgers durch den Hof nehmen“, erklärt Rechtsanwältin Andrea Brümmer. Es gebe andere Wege, das Anwesen zu sichern und damit die Ängste der Vermieterin zu mindern. Etwa ein zusätzlicher Zaun oder eine Alarmanlage, so das Gericht.