Nach § 502 BGB kann der Darlehensgeber im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet.
Wie kann man die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden? Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist laut Gesetz ausgeschlossen, wenn die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern. Genauso wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
Wenn im Darlehensvertrag Sondertilgungsrechte vereinbart wurden, dann dürfen diese die Vorfälligkeitsentschädigung mindern. Dabei darf nicht nur das Jahr der Kredittilgung einbezogen werden, sondern die für den Verbraucher günstigere Möglichkeit, dass in späteren Jahren ebenfalls eine Sondertilgung erfolgen könnte. Unzutreffend dürfte das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 25.05.2000 (Az. 16 U 182/99) entschieden haben, das der Ansicht war, dass zukünftige Sondertilgungsmöglichkeiten nur dann schadensreduzierend zu berücksichtigen sind, wenn der Darlehensnehmer den Nachweis erbringen kann, dass er wirtschaftlich in der Lage gewesen wäre, die Sondertilgungen durchzuführen, denn der Nachweis liegt angesichts der tatsächlichen Rückzahlung auf der Hand.
Nicht zuletzt hat der Verbraucher möglicherweise noch jetzt ein Widerrufsrecht, das die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen lässt. Sehen Sie sich die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag noch einmal genau an. Wenn diese Belehrung auch nur geringfügig von der Musterbelehrung abweicht, was bei ca. 90 Prozent der Verträge der vergangenen Jahre der Fall ist, dann beschert § 495 BGB, dass die Widerrufsfrist zeitlich unbeschränkt weiter läuft.
Und noch eine Handhabe: Wenn Sie der Bank eine Ablösung des Kredits anbieten, dann besteht die Möglichkeit, den Gegenbeweis zur Vorfälligkeitsentschädigung anzutreten. Denn die Vorfälligkeitsentschädigung entsteht nur dann, wenn der Bank durch die vorzeitige Kündigung auch wirklich ein Ausfallschaden entsteht.