Auch in diesen Tagen erreichen wieder viele Unternehmer ein zweiseitiges Schreiben, die als Absender ?Zentrales Gewerberegister Umsatzsteuer-ID-Nr.de? erkennen lassen und auf den ersten Blick wie ein behördliches Schriftstück aussieht, zumal es auf typischem Recyclingpapier gedruckt ist. Während links oben ein doppelköpfiger Adler prangt, steht in der rechten oberen Ecke ?Zentrales Gewerberegister zur Eintragung und Veröffentlichung ink. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?. Weiter prangt dort fett gedruckt das Wort ?Erinnerung!!!?. Tatsächlich handelt es sich jedoch mitnichten um ein offizielles behördliches Mahnungsschreiben, sondern schlicht um einen Betrugsversuch! Im Weiteren wird Ihnen sodann mitgeteilt, dass mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sowie dem Steueränderungsgesetz 2013 die Bundesregierung die Gesetze zur umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsstellung und den Pflichtangaben auf Rechnungen dem EU-Recht angepasst und neu gefasst hat. Sie werden sodann über Vorschriften betreffend Rechnungsstellung belehrt und schließlich unter Fristsetzung (fett gedruckt) aufgefordert, dieses Schreiben per Post bzw. per Telefax an die DR-Verwaltung AG in Bonn zurückzusenden, um eine Veröffentlichung der eigenen Umsatzsteueridentifikationsnummer mit den entsprechenden Daten zu ermöglichen. Inhalt und Aufmachung dieses Schreibens soll Ihnen suggerieren, die Übermittlung Ihrer Daten sei Ihre Pflicht, der Sie als Unternehmer umgehend nachkommen müssen. Tatsächlich wird mit Unterschriftsleistung sowie Eintragung in ein entsprechendes Register ein Abonnement ausgelöst und die Zahlung eines Betrages in Höhe von jährlich 398,88 ? zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von Ihnen verlangt. Diese Verpflichtung erschließt sich allerdings erst, wenn Sie auch das sog. Kleingedruckte im Text lesen. Sollten Sie also ein solches Schreiben erhalten, tun Sie gut daran, auf keinen Fall vorschnell zu unterschreiben sondern es sofort zu entsorgen. Sollte doch vorschnell eine Unterschrift erfolgt sein, sollten Sie umgehend den Vertrag anfechten und ggf. juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
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Vorsicht vor Betrug mit Zentralem Gewerberegister
Auch in diesen Tagen erreichen wieder viele Unternehmer ein zweiseitiges Schreiben, die als Absender ?