Wenn potenzielle Hauskäufer sich für eine Immobilie interessieren, ist eine große Summe Geld im Spiel. Daher kann es nötig sein, einen sogenannten Vorvertrag abzuschließen, der eine Absicherung darstellt. Ein Vorvertrag muss notariell beurkundet werden, wie der eigentliche Kaufvertrag auch. Ansonsten ist dieser ungültig.
Doch was genau regelt ein Vorvertrag eigentlich? Genau genommen stellt der Vorvertrag eine Garantie für Käufer und Verkäufer dar. Er verschafft beiden Parteien Planungssicherheit. Meistens setzt der Vorvertrag unter anderem eine Frist fest, welche angibt, bis wann der Hauskauf endgültig abzuschließen ist. Außerdem wird meistens auch vereinbart, dass der Verkäufer das angebotene Objekt niemandem anderen verkaufen darf. Im Gegenzug muss der Käufer sein Kaufversprechen auch einhalten. Das nennt sich Kontrahierungszwang. Geschieht dies nicht, kann der Käufer oder Verkäufer die Einhaltung des Vorvertrages einklagen. „Eine wesentliche Veränderung der Geschäftsgrundlage für eine der beiden Parteien kann es jedoch ermöglichen, von einem Kauf oder Verkauf abzusehen. Trotz geschlossenen Vorvertrages“, so Rechtsanwältin Tanja Leopold.
Falls eine der beteiligten Parteien den Vorvertrag ohne eine Veränderung der Geschäftsgrundlage nicht erfüllt, so greift in der Regel die im Vorvertrag festgelegte Schadenersatz-Klausel. Ohne einen geschlossenen Vorvertrag wäre es für beide Parteien sogar theoretisch möglich, während des Notartermins vom Kauf beziehungsweise Verkauf zurückzutreten, ohne weitere Sanktionen befürchten zu müssen. Ein notariell beurkundeter Vorvertrag kann eine solche Situation vermeiden und sehr sinnvoll sein.