Immer wieder stellt sich bei Ebay-Auktionen die Frage, wann ein Anbieter eine noch länger als zwölf Stunden laufende Ebay-Auktion vorzeitig beenden und die von ihm angebotene Sache anderweitig veräußern darf, ohne sich gegenüber dem bis zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden schadensersatzpflichtig zu machen. Jüngst häufen sich die Fälle sogenannter "Abbruchjäger". Dies sind solche, die das Internet und vor allem Ebay regelrecht danach "durchforsten", um aus der Sache Kapital zu schlagen.
Sollte Ihnen selbst so etwas passieren, so zögern Sie nicht und rufen Sie unverzüglich einen auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalt an. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne. Oft irren bei Ebay Anbietende und gehen als selbstverständlich davon aus, dass sie von ihnen gestartete Auktionen jederzeit wieder abbrechen dürfen. Dies geht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Gerade für die Fälle, in denen bei Ebay Sachen zum Verkauf eingestellt werden, ist ganz besonders auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay zu achten, die jedoch immer auch von einem erfahrenen Anwalt auf den Einzelfall geprüft werden sollten.
Grundsätzlich sollte sich somit zunächst jeder Nutzer von Ebay darüber bewusst sein, dass er ab dem Moment, in dem er eine Auktion startet, die Auktion zwar bei bestimmten Gründen wieder beenden darf. Welche dies jedoch im Einzelfall sind, muss immer explizit durch einen Anwalt geprüft werden. Haben Sie eine Auktion selbst abgebrochen und werden auf Schadensersatz in Anspruch genommen oder anders herum haben Sie eine Sache ersteigert oder waren Sie bei Beendigung der Auktion Höchstbietender und der Verkäufer verweigert die Lieferung, so lassen Sie sich hierüber durch einen erfahrenen auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt beraten.