Es kann immer vorkommen, dass Sie vergessen eine Rechnung zu zahlen. Meistens erhalten Sie danach eine Zahlungserinnerung. Wenn sie auf die Zahlungserinnerung hin nicht leisten, dann kommt häufig eine Mahnung ins Haus. Die Mahnung enthält dann meist eine Mahngebühr. Sollten Sie sich in Verzug befinden, so müssen sie die Mahngebühren und Verzugskosten übernehmen. Doch ab wann befinden sie sich in Verzug?
Sollte in der Rechnung ein bestimmter Termin gesetzt sein, so befinden sie sich ab dem darauffolgenden Tag, der auf den gesetzten Tag fällt, in Verzug. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einer Entscheidung beschlossen, dass auf den Verzug in der Rechnung hingewiesen werden muss und auf die Rechtsfolgen die dieser nach sich zieht. Sollte kein Datum in der Rechnung enthalten sein, so tritt Verzug nach 30 Tagen ein.
Ab Verzug kann der Gläubiger zudem Verzugskosten verlangen. Diese setzen sich aus Mahngebühren und Verzugszinsten zusammen. Die Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Mahngebühren setzen sich aus den Auslagen zusammen, dieses bestehen aus Portokosten, Papier und dem Ausdruck.
Die meisten Gerichte gehen von 2,00 bis 3,00 Euro pro Aufforderungsschreiben aus. Es gibt jedoch auch Gerichte, die von einer Mahngebühr i. H. v. 5,00 Euro ausgehen. Höhere Mahngebühren als 5,00 Euro werden meist zurückgewiesen.