Das Direktionsrecht (oder auch Weisungsrecht) des Arbeitgebers bedeutet, dass er im Rahmen des Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer bestimmte Anweisungen zur Ausführung seiner Tätigkeiten geben kann, die der Arbeitnehmer befolgen muss, anderenfalls er einen Pflichtverstoß begehen würde. Ohne das Direktionsrecht könnte kein Betrieb ordnungsgemäß geführt werden. Aus § 106 Gewerbeordnung ergibt sich, dass der Arbeitgeber den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung nach ?billigem Ermessen? näher bestimmen kann. Regelungen dazu können natürlich auch im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag getroffen worden sein. Fragen von Arbeitnehmern gibt es oft im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Direktionsrecht. Aus Faustformel kann man sich merken, dass alle Dinge, die im Arbeitsvertrag eindeutig geregelt sind, dem Direktionsrecht entzogen sind. Ist beispielsweise der Arbeitsort eindeutig benannt und festgelegt, kann der Arbeitgeber nicht per Direktionsrecht den Arbeitsort einseitig ändern. Ist der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden, so müsste der Arbeitgeber zur Durchsetzung eine Änderungskündigung aussprechen. Ebenso verhält es sich für die Bereiche Dienstzeit und Reduzierung der Vergütung. Eine genau festgelegte Arbeitszeit (z.B. Mo-Fr von 8:00-16:00 Uhr) kann nicht einseitig vom Arbeitgeber geändert werden. Ist die Arbeitszeit nicht festgelegt, kann der Arbeitgeber die Zeiten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen einteilen. Fragen gibt es auch oft zu der Problematik, ob der Arbeitgeber eine bestimmte Kleidungsordnung festlegen kann. Ja, wenn er dazu ein berechtigtes Interesse hat. Eine Versetzung eines Arbeitnehmers an eine andere Stelle im Betrieb kann grundsätzlich vom Direktionsrecht gedeckt sein, wenn der Arbeitnehmer nach den Regelungen im Arbeitsvertrag auch für die andere Stelle eingesetzt werden kann. Daraus folgt, dass je umfangreicher und genauer die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag ist, desto eingeengter ist die Versetzungsmöglichkeit durch das Weisungsrecht. Bei Bestehen eines Betriebsrates hat dieser auch ein Mitbestimmungsrecht, muss also der Versetzung zustimmen. Bei weiteren Fragen zum Direktionsrecht sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.
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Was ist der Inhalt des Direktionsrechtes des Arbeitgebers?
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