Die Hooligan-Szene ist auch bei dieser Europameisterschaft präsent. Die Bilder von randalierenden englischen und russischen Fans gingen durch alle Medien. Wer sich in Frankreich daneben benimmt, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese Strafen blühen Hooligans:
Polizeigewahrsam
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Haft von möglichen Krawallmachern gebilligt, um Straftaten vorzubeugen. Sie darf dann angeordnet werden, wenn die Gefahr besteht, dass ein Hooligan den öffentlichen Frieden und die Sicherheit stört. Dazu zählen auch eigens für Prügelein arrangierte Treffen mit verfeindeten Hooligans.
Abschiebehaft
Wenn sich ein Hooligan in Frankreich daneben benimmt, so darf er in Abschiebehaft genommen werden. Das bedeutet, dass der betreffende Randalierer bis zu sechs Monate inhaftiert werden darf, bevor er schließlich in sein Heimatland abgeschoben wird.
Einreiseverbot
Frankreich verhängt Einreiseverbote gegen straffällig gewordene Fußballfans. So darf ein englischer Krankenpfleger, der eine Flasche auf Polizisten geworfen hatte, für zwei Jahre nicht mehr nach Frankreich einreisen. Bereits im Vorfeld der EM hatte Frankreich über 2.000 Einreiseverbote für Fans, die in ihren Ländern Stadionverbot haben, verhängt.
Bild: LenaKozlova/iStockPhoto